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Wenn Sie Medien aus der Stadtbibliothek entleihen möchten, müssen Sie sich in die Benutzerdatei der Stadtbibliothek eintragen lassen. Für Ihre Anmeldung benötigen wir einen gültigen Personalausweis. Falls Sie einen Reisepass oder Führerschein vorlegen, brauchen wir zusätzlich ein amtliches Dokument, das Ihre genaue Adresse nachweist (Meldebescheinigung). Bitte teilen Sie uns eine Änderung der Adresse unverzüglich mit.
Diese Dokumente sowie das schriftliche Einverständnis benötigen wir auch von einer / einem Erziehungsberechtigten von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren.
Gegen eine Jahresgebühr von zurzeit 20 €, Empfänger von Hilfe nach dem SGB zahlen 10 €, Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren zahlen nur 8 €, erhalten Sie unsere Servicekarte. Mit diesem Bibliotheksausweis können Sie 12 Monate lang in allen Einrichtungen der Stadtbibliothek alle Medien kostenlos entleihen. Danach können Sie den Ausweis verlängern oder ruhen lassen, eine Kündigung ist nicht nötig.
Kinder bis zu 11 Jahren erhalten eine kostenlose Servicekarte, mit der in der Regel allerdings nur Medien für Kinder entliehen werden können. Die Servicekarte ist auf Ihren Namen ausgestellt und nicht übertragbar. Sollte Ihnen Ihre Servicekarte abhanden kommen, melden Sie den Verlust bitte unverzüglich der Stadtbibliothek, damit sie gesperrt werden kann. Bis zum Eingang der Meldung haften Sie für einen eventuellen Missbrauch.
Bei jedem Ausleihvorgang müssen Sie die Servicekarte an der Verbuchungstheke in der Zentralbibliothek oder in einer Zweigstelle vorlegen. Wenn Sie möchten, können Sie Ihre Bücher und Zeitschriften (AV-Medien leider zurzeit noch nicht) in der Zentralbibliothek auch an einem der vier Selbstverbuchungsplätze verbuchen. Das geht ganz leicht: Folgen Sie einfach den leicht verständlichen Anweisungen auf dem Bildschirm.
Bei der Verbuchung erhalten Sie einen Fristbeleg mit den Rückgabedaten der von Ihnen entliehenen Medien. Wenn Sie die Selbstverbuchung nutzen, vergessen Sie bitte nicht, den Beleg mitzunehmen. Bei der Rückgabe der Medien, die grundsätzlich in jeder Bibliothek möglich ist, erhalten Sie ebenfalls eine Quittung, die Sie in Ihrem eigenen Interesse sechs Wochen aufbewahren sollten.
Die Leihfrist für Bücher, Hörbücher, Kassetten, Noten und Spiele beträgt 4 Wochen; ansonsten gelten folgende Ausleihfristen:
Eine Verlängerung der Leihfrist ist bis zu dreimal möglich. Das kann geschehen
Bitte beachten Sie, dass eine Verlängerung nur möglich ist, wenn das Medium nicht von einem anderen Benutzer oder einer anderen Benutzerin vorgemerkt ist.
Es kann schon mal passieren, dass man die rechtzeitige Rückgabe verpasst. Davon geht die Welt nicht unter. Leider werden dann aber Überschreitungsgebühren fällig, die pro Medium und
Öffnungstag bei 0,25 € liegen.
Diese und weitere Gebühren sowie die gesamten Benutzungsbedingungen sind geregelt in der vom Rat der Stadt erlassenen Benutzungsordnung und Gebührensatzung, die Sie bei der Anmeldung ausgehändigt und erläutert bekommen, hier aber auch gerne einsehen und ausdrucken können.
Dank unseres leistungsfähigen Transitverfahrens können Medien der Stadtbibliothek Essen in jeder unserer Bibliotheken ausgeliehen und zurückgegeben werden.
Wenn ein gewünschter Titel in einer anderen Ausleihstelle vorhanden ist, können Sie diesen kurzfristig in der betreffenden Bibliothek anfordern. Bitte wenden Sie sich bei telefonischer Bestellung oder Bestellung per E-Mail direkt an die besitzende Bibliothek.
Sollten hingegen Medien, die Sie benötigen, zurzeit in allen Bibliotheken der Stadtbibliothek ausgeliehen sein, können Sie diese gegen eine Gebühr von 0,50 € pro Einheit vormerken. Ihren Vormerkungswunsch nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtbibliothek gerne entgegen. Es geht aber auch online ...