Bücher und andere Medien sowie einzelne Aufsätze können aus anderen Bibliotheken besorgt werden, sofern sie nicht im Bestand der Stadtbibliothek Essen oder einer anderen öffentlich zugänglichen Bibliothek in Essen, beispielsweise der Universitätsbibliothek, nachgewiesen sind.
Einzelheiten des Auswärtigen Leihverkehrs regelt die Leihverkehrsordnung (LVO), die verbindlich für alle teilnehmenden Bibliotheken von der Kultusministerkonferenz der Länder verabschiedet wurde.
Grundsätzlich können alle Medienarten bestellt werden.
Die Leihverkehrsordnung schließt allerdings u.a. folgende Medien von der Fernleihe aus:
Alle, die eine gültige Servicekarte der Stadtbibliothek Essen besitzen, können Bestellungen aufgeben.
Die Bestellungen sind kostenpflichtig.
Die Gebühren betragen zurzeit 3 €, wenn Ihre Bestellung positiv erledigt werden konnte.
Darüber hinaus sind von der Benutzerin / dem Benutzer die von der gebenden Bibliothek in Rechnung gestellten Gebühren zu entrichten. Mit der Aufgabe Ihrer Bestellung erklären Sie Ihr Einverständnis zur Übernahme der anfallenden Kosten.
Wenn Sie den gewünschten Titel in Essener Bibliothekskatalogen nicht gefunden haben, können Sie uns Ihre Fernleihbestellung auf folgenden Wegen übermitteln:
Sobald Ihre Bestellung eingetroffen ist, werden Sie von uns schriftlich oder per E-Mail benachrichtigt. Abholort ist die Zentralbibliothek oder die von Ihnen gewünschte Stadtteilbibliothek.
Die Leihfrist beträgt in der Regel vier Wochen. Leihfristverlängerungen sind leider nicht möglich.
Die gebende Bibliothek kann die Lieferung der Medien mit bestimmten Auflagen versehen. Dies können z.B. sein:
Die Stadtbibliothek Essen muss diese Einschränkungen an ihre Kunden weitergeben.