Weitere Öffnungsschritte der Stadtbibliothek Essen

Momentan ausser Kraft gesetzt! (Stand: 16.12.2020)

Stadtbibliothek als Lernort

Unter Beachtung der Vorgaben der Coronaschutzverordnung für das Land NRW bietet die Stadtbibliothek eine begrenzte Anzahl von Arbeitsplätzen an.

Dies beinhaltet, dass dadurch auch wieder Kund*innen Zugang zu den Bibliotheken erhalten, die nicht über einen Bibliotheksausweis verfügen und somit die Form der Benutzerregistrierung angepasst werden muss.

Die Registrierung erfolgt am Bibliothekseingang:

  • für Karteninhaber*innen über Eintragung der Ausweisnummer in eine mit Datum und Uhrzeit versehene Liste.
  • für Nicht-Kund*innen über die Erfassung von Datum/Uhrzeit, Name, Anschrift, Telefonnummer auf Einzelformular.
    Das Formular können Sie bereits ausgefüllt mitbringen.
    Registrierungsformular (pdf, 160 kB)

Zentralbibliothek

  • Montag: 15 – 19 Uhr
  • Dienstag bis Freitag: 11 – 19 Uhr
  • Samstag: 11 – 15 Uhr
  • Die maximal zugelassene Personenzahl ist begrenzt auf 150 Besucher*innen.
  • Die Regulierung erfolgt über die Bereitstellung einer entsprechenden Anzahl von Körben.
  • Kinder unter 12 Jahren nur mit Servicekarte oder in Begleitung eines Erwachsenen.

Den Besucherinnen und Besuchern wird ermöglicht:

Aufenthalt für

  • Medienrückgabe (Rückgabestationen)
  • selbständige Medienauswahl am Regal
  • Medienausleihe (Selbstverbuchungsplätze)
  • Beratung an den Informationsplätzen
  • Zahlung von Gebühren, Neuanmeldung
  • Bereitstellung des Bücherflohmarktes

Neu

  • Nutzung der vier Gruppenarbeitsräume für je nach Raumgröße 1 oder 2 Personen.
  • Buchung der Räume für Intervalle von 45 Min. oder 1 Std. 45 Minuten, damit die Räumlichkeiten 15 Min. durchgelüftet werden können.
  • Nutzung von ca. 80 Einzel- und Doppelarbeitsplätzen in der Bibliotheksfläche.
    An den Tischen sind die Plätze, die unter der Wahrung der Abstandsregelungen frei belegt werden können, gekennzeichnet und mit der entsprechenden Anzahl an Stühlen ausgestattet.
    Das Mobiliar darf nicht verstellt werden.
    Es ist zunächst keine zeitliche Begrenzung der Nutzungsdauer vorgesehen. Wir behalten uns aber bei großer Nachfrage vor, die Aufenthaltsdauer zeitlich zu beschränken.
  • Nutzung von 5 der 9 vorhandenen Internetarbeitsplätze. Die Nutzungsdauer ist zunächst auf 2 Std. begrenzt.

Neu

  • Nutzung der Kopierer, Öffnung der Sanitäranlagen

Neu Musikbibliothek

  • Nutzung des Musizierzimmers in der Musikbibliothek.
    Buchung von Einzelbelegungen/ von „Lehrer-Schüler-Tandem“ (zwecks Wahrung der Abstandsregeln Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes erforderlich) an der Musikinformation.
    Von der Buchung sind das Singen, das Spielen von Blasinstrumenten und gemeinsames Musizieren ausgenommen.
    Nutzungsdauer begrenzt auf 2 Stunden – 1-stündiges Lüften des Raumes vor der nächsten Belegung.
  • Nutzung des Digitalpianos in der Bibliotheksfläche.
    Das Mitbringen eines eigenen Kopfhörers ist hierfür erforderlich.

Neu Kinderbibliothek

  • Nutzung von räumlich abgesperrten Tischen für Familien zum "Spielen, Lesen, Ausprobieren".
    Die Buchung des Tisches ist über die Kinderinformation möglich.
    Die Nutzungsdauer ist begrenzt auf 1 Stunde.

Für die Besucherinnen und Besucher ist weiterhin nicht möglich:

  • Nutzung der Sonic Chairs im Bereich der Musikbibliothek
  • Bibliotheksführungen sind bis zum Ende der Sommerferien ausgesetzt.

Während des gesamten Aufenthaltes in der Bibliothek ist ständig ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen..

Stadtteilbibliotheken

Wann welche Stadtteilbibliothek geöffnet ist, sehen Sie auf der Seite Öffnungszeiten

Bis auf die nachfolgend aufgeführten Stadtteilbibliotheken

  • Katernberg
  • Stoppenberg
  • Werden

lässt sich die Öffnung der Bibliothek zum Lernort auch in den übrigen Stadtteilbibliotheken abbilden.

Die Verfahrensweise im Hinblick auf die Registrierung der Kund*innen, der Nutzung der Arbeitsplätze, der Kopierer und der Toiletten entspricht der der Zentralbibliothek.
Die Anzahl der zugelassenen Besucherinnen und Besucher unterliegt weiterhin den jeweiligen räumlichen Gegebenheiten. Die Regulierung wird wie bisher über eine entsprechende Anzahl an Körben sichergestellt.

Medienbestellungen zur Abholung werden nicht mehr angenommen!